Das Finanzgericht Münster hat am 29.05.2015 entschieden, dass Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind (FG Münster, Az.: 4 K 3236/12 E, erschienen am 15.07.2015). Aufwendungen für die Abschiedsfeier, wenn diese…